Grundqualifikation Berufskraftfahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr
Im Jahre 2003 hat die Europäische Union die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Richtlinie veröffentlicht. Deutschland setzte diese Richtlinie 2006 mit dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) und kurze Zeit später mit der entsprechenden Durchführungsverordnung (BKrFQV) in nationales Recht um.
Ziel dieser Richtlinie sollte ein einheitliches Ausbildungsmindestniveau für Fahrpersonal im Güterverkehr und auch bei der Personenbeförderung innerhalb der Mitgliedsstaaten sein.
Die Qualifikation der Fahrer erfolgt seit dem 10. September 2009 durch die Grundqualifikation für Fahrerlaubnisbewerber und für die Fahrerlaubnisinhaber durch die Weiterbildungspflicht.
Der Grundqualifikationsnachweis kann erbracht werden durch:
- erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
- erfolgreichen Abschluss zur Fachkraft im Fahrbetrieb
- erfolgreichen Abschluss einer vergleichbaren Berufsausbildung
- erfolgreich abgelegte theoretische und praktische Grundqualifikationsprüfung vor der IHK
- erfolgreich abgelegte theoretisch beschleunigte Grundqualifikationsprüfung vor der IHK
Weiteres Interessantes zur Berufskraftfahrerqualifikation erhalten Sie auf dem
Merkblatt "Berufskraftfahrerqualifikation" vom Landratsamt Straubing-Bogen.
Theoretische und Praktische Grundqualifikation bei der IHK
Für diese umfangreiche Prüfung ist keine Schulung vorgeschrieben.
Die Prüfungsdauer beträgt ca. 7,5 Stunden und besteht aus einem theoretischen Teil (ca. 4 Stunden) und einem praktischen Teil (ca. 3,5 Stunden).
Der praktische Teil umfasst:
eine Fahrprüfung | 120 Minuten |
Ladungssicherung, Notfallsituationen usw. | 30 Minuten |
Bewältigung kritischer Fahrsituationen | 60 Minuten |
Wir bereiten Sie auf die theoretische und praktische Grundqualifikationsprüfung vor.
Kurskosten: je nach Ausbildungsumfang Termine nach Absprache |