Gefahrgut
Wer im Straßenverkehr Güter transportiert, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften Gefahren ausgehen, benötigt - mit wenigen Ausnahmen - eine besondere Schulung.
Für die Beförderung dieser Güter im Straßenverkehr ist das ADR maßgeblich.
LKW-Fahrer, die Gefahrguttransporte durchführen, benötigen eine Schulung mit anschließender Prüfung durch die IHK.
Schulungsumfang:
Basiskurs: |
20 Unterrichtseinheiten Abschluss mit schriftlicher Prüfung Berechtigung zum Transport gefährlicher Güter im Stückgutverkehr |
Aufbaukurs Tank: | 14 Unterrichtseinheiten |
Fortbildung: | 12 Unterrichtseinheiten |
Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig; Verlängerung um weitere fünf Jahre nach erfolgter Fortbildung mit anschließender schriftlicher Prüfung.
Die Gefahrgutschulungen werden extern durchgeführt.
Kurse auf Anfrage |