Beschleunigte Grundqualifikation
Der Nachweis der beschleunigten Grundqualifikation wird erbracht durch:
- Teilnahme an einer 140-stündigen Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte (z.B. VAZ-Straubing)
UND - erfolgreiche 90-minütige theoretische Prüfung bei der IHK
Die Inhalte dieser Vorbereitungsschulungen regelt die Anlage 1 BKrFQV in Abhängigkeit der FE-Klassen.
Inhalte sind:
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden
- Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
Bei beschleunigter Grundqualifikaton Lkw
- Ladungssicherung
- Vorschriften für den Güterkraftverkehr
- Positives Image des Unternehmens in der Öffentlichkeit
- Wirtschaftliches Umfeld
Bei beschleunigter Grundqualifikation Bus (Spezialwissen)
- Sicherheit und Komfort der Fahrgäste
- Sicherheit der Ladung
- Vorschriften für den Personenverkehr
- Positives Image des Unternehmens
- Wirtschaftliches Umfeld
Dauer der Ausbildung:
Die theoretische Ausbildung umfasst 130 Zeitstunden.
Für die praktische Ausbildung sind 10 Zeitstunden vorgesehen.